Organisatorische Informationen: Unterschied zwischen den Versionen
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{{exp4|Postfächer| | {{exp4|Postfächer| | ||
Alle Mitarbeitenden erhalten durch die Hausmeister ein Postfach in deren Loge zugewiesen. Um das Postfach zu leeren, holen Sie sich den Schlüssel im Sekretariat. Daher ist der Zugang zum Postfach nur zu den Öffnungszeiten des Sekretariats möglich! Beim Verlassen der Loge ist darauf zu achten, diese wieder abzuschließen. | Alle Mitarbeitenden erhalten durch die Hausmeister ein Postfach in deren Loge zugewiesen. Um das Postfach zu leeren, holen Sie sich den Schlüssel im Sekretariat. Daher ist der Zugang zum Postfach nur zu den Öffnungszeiten des Sekretariats möglich! Beim Verlassen der Loge ist darauf zu achten, diese wieder abzuschließen. | ||
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{{exp4|Arbeitsschutz| | |||
Neue Mitarbeitende sollten in der Regel persönlich in die Belange des Arbeitsschutzes eingewiesen werden. Wenn darüber hinaus Fragen entstehen, sollten diese am besten an den Verantwortlichen des Arbeitsschutzes, Herrn Rösler, gerichtet werden. Herr Rösler hat sein Büro in Raum 3 (gegenüber vom Haupteingang der AdBK), seine Telefonnummer lautet: 0911 9404 156, die E-Mailadresse: roesler@adbk-nuernberg.de. Darüber hinaus steht auch die Betriebsärztin, Frau Middendorf, (middendorf@diearbeitsmediziner.de) für Fragen zur Verfügung. | |||
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{{exp4|Datenschutz| | |||
Wie alle öffentlichen Einrichtungen, soll auch die AdBK Nürnberg beim Datenschutz eine Vorbildrolle einnehmen. Das heißt, der Datenschutz liegt uns sehr am Herzen. | |||
Einer der wichtigsten Grundsätze des Datenschutzes heißt, dass persönliche Daten nur erhoben werden dürfen, wenn es eine Rechtsgrundlage (also z.B. ein Gesetz) dafür gibt oder wenn sie für die Ausübung des Dienstes an der AdBK notwendig sind. Um also beispielsweise ein Seminar abhalten zu können, braucht man selbstverständlich die Namen oder E-Mailadressen der interessierten Studierenden. Weitere Daten, wie z.B. private Telefonnummern sind hierfür in der Regel nicht unbedingt notwendig und sollten daher nicht gesammelt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Sollte dies trotzdem notwendig sein, benötigt man eine ausdrückliche, schriftliche Einverständniserklärung der Betroffenen. | |||
Zweitens sollte man sich einen richtigen Umgang mit Daten angewöhnen. Persönliche Daten wie Studierendennamen oder E-Mailadressen etc. dürfen nicht öffentlich zugänglich sein. Also zum Beispiel sollen keine Teilnehmenden-Listen für einen Kurs offen aushängen. Außerdem müssen persönliche Daten (z.B. von Studierenden) auf angemessene Weise geschützt sein. Das bedeutet etwa, dass beispielsweise ein Dienstrechner oder -tablet mit Hilfe eines Passwortes vor unbefugtem Zugriff geschützt sein muss. Oder dass dienstliche E-Mails nicht auf private E-Mailaccounts umgeleitet werden dürfen. | |||
Beim Einsatz von Software oder Apps sollte darauf geachtet werden, dass sie der DSGVO entsprechen. | |||
Bitte auch daran denken, persönliche Daten, die nicht mehr benötigt werden (weil man z.B. nicht mehr an der AdBK arbeitet), zu löschen. Wenn es dann doch einmal passiert ist, dass persönliche Daten abgeflossen sind (weil z.B. ein USB-Stick mit persönlichen Daten verloren wurde), bitte unverzüglich an das DatenschutzvorfallTeam (Datenschutzbeauftragter, Datenschutzkoordinatorin, Hochschulleitung) wenden. Dann kann eine Einschätzung abgegeben werden und es können evtl. notwendige Maßnahmen eingeleitet werden. | |||
Für Papierdokumente, die entsorgt werden sollen und persönliche Daten enthalten, stehen auf dem Campus drei Aktenvernichter zur Verfügung: Einer in der Verwaltung, einer im Kopierraum des Theorietraktes und einer in der Teeküche des Ausweichpavillons (ganz unten im Campus). | |||
Da hier nur die allerwichtigsten Grundsätze kurz angeschnitten werden können, soll auf die Fortbildungen zum Datenschutz verwiesen werden, die in regelmäßigen Abständen an der AdBK stattfinden, und auf den Datenschutzbeauftragten der AdBK, der sehr gerne Auskunft zu weiteren Fragen erteilt (datenschutz@adbk-nuernberg.de). | |||
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{{exp4|Hochschulkommunikation| | {{exp4|Hochschulkommunikation| | ||
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{{exp4|Urlaub beantragen | {{exp4|Urlaub beantragen| | ||
Grundsätzlich kann Erholungsurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit beantragt werden (Ausnahmen sind evtl. möglich). | Grundsätzlich kann Erholungsurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit beantragt werden (Ausnahmen sind evtl. möglich). | ||
Einen Urlaubsantrag bekommt man entweder im Sekretariat oder man lädt sich diesen von der Homepage der AdBK unter „Akademie / Intern / Personal / Urlaubsantrag MitarbeiterInnen“ oder von der Cloud herunter. Nach Ausfüllen des Antrags sollte er zur Genehmigung im Sekretariat abgegeben werden. Sollten keine dienstlichen Gründe dagegensprechen, werden Urlaubsanträge in der Regel auch relativ kurzfristig genehmigt. | Einen Urlaubsantrag bekommt man entweder im Sekretariat oder man lädt sich diesen von der Homepage der AdBK unter „Akademie / Intern / Personal / Urlaubsantrag MitarbeiterInnen“ oder von der Cloud herunter. Nach Ausfüllen des Antrags sollte er zur Genehmigung im Sekretariat abgegeben werden. Sollten keine dienstlichen Gründe dagegensprechen, werden Urlaubsanträge in der Regel auch relativ kurzfristig genehmigt. | ||
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{{exp4|Krank melden | {{exp4|Krank melden| | ||
Wenn man so krank ist, dass man seinen Dienst an der AdBK nicht ableisten kann, meldet man sich so früh wie möglich (ab 06:30 Uhr möglich) in der Verwaltung krank. Wenn man schon absehen kann, wie lange die Erkrankung wohl dauert, sollte man das am besten gleich mit durchgeben. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest am 4. Tag notwendig. Der Personalstelle ist Bescheid zu geben, wie lange die Krankheit dauert und ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Arzt übermittelt wurde. Wenn man den ersten Tag wieder in die Arbeit gehen kann, darf man zudem nicht vergessen, sich bei der Verwaltung (Personalstelle) „gesund zu melden“. Ein kurzer Anruf, dass man wieder im Dienst ist, reicht aus. | Wenn man so krank ist, dass man seinen Dienst an der AdBK nicht ableisten kann, meldet man sich so früh wie möglich (ab 06:30 Uhr möglich) in der Verwaltung krank. Wenn man schon absehen kann, wie lange die Erkrankung wohl dauert, sollte man das am besten gleich mit durchgeben. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest am 4. Tag notwendig. Der Personalstelle ist Bescheid zu geben, wie lange die Krankheit dauert und ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Arzt übermittelt wurde. Wenn man den ersten Tag wieder in die Arbeit gehen kann, darf man zudem nicht vergessen, sich bei der Verwaltung (Personalstelle) „gesund zu melden“. Ein kurzer Anruf, dass man wieder im Dienst ist, reicht aus. | ||
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{{exp4|Flexitage nehmen | {{exp4|Flexitage nehmen| | ||
Erst einmal: Was ist überhaupt ein Flexitag? Neben der gleitenden Arbeitszeit ist er eine weitere Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung an der AdBK. Der Flexitag soll punktuell ermöglichen, dass man auch an Tagen mit anderweitigen Verpflichtungen seine Arbeitsleistung erbringen kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Flexitagen ist, dass man in den eigenen Aufgabenbereich gut eingearbeitet ist, die Aufgaben auch von zu Hause aus erledigen kann und die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass an dem betreffenden Tag die jeweilige Sollarbeitszeit voraussichtlich erbracht wird. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt den unmittelbaren Vorgesetzen, welche auch die Flexitage bewilligen. Ein Antrag auf einen Flexitag darf grundsätzlich höchstens einmal in jeder Arbeitswoche und frühestens 14 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme gestellt werden. Ein Flexitag kann nicht an Arbeitstagen genommen werden, die eine persönliche Anwesenheit in der Dienststelle erfordern. Weitere Infos zum Flexitag auf der Homepage der AdBK unter: Akademie /Intern /Personal /Dienstvereinbarung Flexitage | Erst einmal: Was ist überhaupt ein Flexitag? Neben der gleitenden Arbeitszeit ist er eine weitere Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung an der AdBK. Der Flexitag soll punktuell ermöglichen, dass man auch an Tagen mit anderweitigen Verpflichtungen seine Arbeitsleistung erbringen kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Flexitagen ist, dass man in den eigenen Aufgabenbereich gut eingearbeitet ist, die Aufgaben auch von zu Hause aus erledigen kann und die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass an dem betreffenden Tag die jeweilige Sollarbeitszeit voraussichtlich erbracht wird. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt den unmittelbaren Vorgesetzen, welche auch die Flexitage bewilligen. Ein Antrag auf einen Flexitag darf grundsätzlich höchstens einmal in jeder Arbeitswoche und frühestens 14 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme gestellt werden. Ein Flexitag kann nicht an Arbeitstagen genommen werden, die eine persönliche Anwesenheit in der Dienststelle erfordern. Weitere Infos zum Flexitag auf der Homepage der AdBK unter: Akademie /Intern /Personal /Dienstvereinbarung Flexitage | ||
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Sollten Sie Ihr Anliegen an keiner der beiden Stellen klären können, so wenden Sie sich an das Sekretariat. | Sollten Sie Ihr Anliegen an keiner der beiden Stellen klären können, so wenden Sie sich an das Sekretariat. | ||
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Version vom 2. Oktober 2024, 11:20 Uhr