Aus Wiki der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
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Version vom 2. Oktober 2024, 12:38 Uhr
Termine und Veranstaltungen
Die konkreten Termine der einzelnen Veranstaltungen können dem internen Kalender in der Cloud entnommen werden!
Arbeitszeitkarten / Stundennachweise
Je nach Beschäftigungsverhältnis gilt Ihre Arbeitszeit mit einer bestimmten Anzahl von Studierenden in Ihrer Klasse als erbracht oder muss in Form von Arbeitszeitkarten und Stundennachweisen belegt werden. Beachten Sie hierzu die Dienstvereinbarung, die Ihnen zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses zugesandt wurde.
- Grundsätzlich gilt Vertrauensarbeitszeit.
- Die Arbeitszeitkarten werden jeden Tag während der Arbeitszeit ausgefüllt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sind unverzüglich nach Arbeitsbeginn bzw. bei Arbeitsende zu erfassen. Rundungen auf volle 5 Minuten zugunsten der Mitarbeitenden sind zulässig.
- Die Arbeitszeitkarte für den laufenden Monat ist unmittelbar bis zum 3. Arbeitstag des Folgemonats in Papierform mit Unterschrift in der Verwaltung abzugeben. Diese wird anschließend dem Kanzler zur Unterschrift vorgelegt und verbleibt in der Verwaltung.
- Für den Umgang mit Flexitagen, Homeoffice, Krankheit, Pausen etc. siehe die „Hinweise zur Arbeitszeitkarte“. Sie finden diese zum einen in der Cloud im Ordner „Mitarbeitende“ à „Personalangelegenheiten“ à „Arbeitszeit-Urlaub-Flexitage“ à „Arbeitszeitkarten“. Ansonsten sind die Hinweise in jeder einzelnen Arbeitszeitkarte unten links unter „wichtig“ hinterlegt.
- Wenn sie weitere Fragen zum Ausfüllen haben, können sie sich gerne an Frau Dacar wenden.
- Grundsätzlich gilt Vertrauensarbeitszeit.
- Die Stundennachweise werden zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit für die unmittelbar zurückliegende Vorlesungszeit angefertigt.
- Sie enthalten Informationen darüber, wann und in welchem Rahmen der vertraglich vereinbarten Lehrverpflichtung nachgekommen wurde.
- Es gibt ein Formblatt, das genutzt werden soll, und bei der Personalstelle (Frau Stiegler) angefordert werden kann.
- Das ausgefüllte Formblatt wird an die Personalstelle (Frau Stiegler) gesendet.
Grundsätzlich kann Erholungsurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit beantragt werden (Ausnahmen sind evtl. möglich).
Einen Urlaubsantrag bekommt man entweder im Sekretariat oder man lädt sich diesen von der Homepage der AdBK unter „Akademie / Intern / Personal / Urlaubsantrag MitarbeiterInnen“ oder von der Cloud herunter. Nach Ausfüllen des Antrags sollte er zur Genehmigung im Sekretariat abgegeben werden. Sollten keine dienstlichen Gründe dagegensprechen, werden Urlaubsanträge in der Regel auch relativ kurzfristig genehmigt.
Wenn man so krank ist, dass man seinen Dienst an der AdBK nicht ableisten kann, meldet man sich so früh wie möglich (ab 06:30 Uhr möglich) in der Verwaltung krank. Wenn man schon absehen kann, wie lange die Erkrankung wohl dauert, sollte man das am besten gleich mit durchgeben. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest am 4. Tag notwendig. Der Personalstelle ist Bescheid zu geben, wie lange die Krankheit dauert und ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Arzt übermittelt wurde. Wenn man den ersten Tag wieder in die Arbeit gehen kann, darf man zudem nicht vergessen, sich bei der Verwaltung (Personalstelle) „gesund zu melden“. Ein kurzer Anruf, dass man wieder im Dienst ist, reicht aus.
Erst einmal: Was ist überhaupt ein Flexitag? Neben der gleitenden Arbeitszeit ist er eine weitere Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung an der AdBK. Der Flexitag soll punktuell ermöglichen, dass man auch an Tagen mit anderweitigen Verpflichtungen seine Arbeitsleistung erbringen kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Flexitagen ist, dass man in den eigenen Aufgabenbereich gut eingearbeitet ist, die Aufgaben auch von zu Hause aus erledigen kann und die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass an dem betreffenden Tag die jeweilige Sollarbeitszeit voraussichtlich erbracht wird. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt den unmittelbaren Vorgesetzen, welche auch die Flexitage bewilligen. Ein Antrag auf einen Flexitag darf grundsätzlich höchstens einmal in jeder Arbeitswoche und frühestens 14 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme gestellt werden. Ein Flexitag kann nicht an Arbeitstagen genommen werden, die eine persönliche Anwesenheit in der Dienststelle erfordern. Weitere Infos zum Flexitag auf der Homepage der AdBK unter: Akademie /Intern /Personal /Dienstvereinbarung Flexitage
Lehrausweis für Ermäßigungen
Mit einem Lehrausweis haben Sie vergünstigten oder kostenlosen Zutritt zu einigen Museen und Institutionen. Hierzu zählen beispielsweise alle Museen des Freistaates Bayern, sowie teilweise die Städtischen Museen Nürnbergs. Zusätzlich erhalten Sie mit einem Lehrausweis häufig Edu-Rabatte auf den Kauf von Soft- und Hardware. Ihren Lehrausweis können Sie sich im Sekretariat ausstellen lassen.
Anleitungen, Anträge, Informationen und Formulare
Sie wollen eine Studienfahrt organisieren, sich über den Datenschutz informieren oder an einer Fortbildung teilnehmen? All das und vieles mehr finden Sie grundsätzlich an zwei Stellen:
Sollten Sie Ihr Anliegen an keiner der beiden Stellen klären können, so wenden Sie sich an das Sekretariat.