Organisatorische Informationen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
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{{exp4|Mensa|
{{exp4|Mensa|
Die Mensa der Akademie wird durch das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg beliefert. Der Speiseplan ist auf deren Homepage online verfügbar (https://www.werkswelt.de/index.php?id=bingstrasse). Bezahlt wird bargeldlos über Chipkarten, die gegen ein Pfand in der Mensa erhältlich sind. Aufgeladen werden die Chipkarten an der Automatenstation in der Mensa, die nur Geldscheine annimmt. Wichtig zu wissen: Die Mensa hat in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen.
Die Mensa der Akademie wird durch das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg beliefert. Der Speiseplan ist auf deren Homepage online verfügbar [https://www.werkswelt.de/index.php?id=bingstrasse]. Bezahlt wird bargeldlos über Chipkarten, die gegen ein Pfand in der Mensa erhältlich sind. Aufgeladen werden die Chipkarten an der Automatenstation in der Mensa, die nur Geldscheine annimmt. Wichtig zu wissen: Die Mensa hat in der vorlesungsfreien Zeit geschlossen.
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{{exp4|Bibliothek & Mediathek|
{{exp4|Bibliothek & Mediathek|
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– Das ausgefüllte Formblatt wird an die Personalstelle (Frau Stiegler) gesendet.
– Das ausgefüllte Formblatt wird an die Personalstelle (Frau Stiegler) gesendet.
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{{exp4|Urlaub beantragen?|
Grundsätzlich kann Erholungsurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit beantragt werden (Ausnahmen sind evtl. möglich).
Einen Urlaubsantrag bekommt man entweder im Sekretariat oder man lädt sich diesen von der Homepage der AdBK unter „Akademie / Intern / Personal / Urlaubsantrag MitarbeiterInnen“ oder von der Cloud herunter. Nach Ausfüllen des Antrags sollte er zur Genehmigung im Sekretariat abgegeben werden. Sollten keine dienstlichen Gründe dagegensprechen, werden Urlaubsanträge in der Regel auch relativ kurzfristig genehmigt.
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{{exp4|Krank melden?|
Wenn man so krank ist, dass man seinen Dienst an der AdBK nicht ableisten kann, meldet man sich so früh wie möglich (ab 06:30 Uhr möglich) in der Verwaltung krank. Wenn man schon absehen kann, wie lange die Erkrankung wohl dauert, sollte man das am besten gleich mit durchgeben. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest am 4. Tag notwendig. Der Personalstelle ist Bescheid zu geben, wie lange die Krankheit dauert und ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Arzt übermittelt wurde. Wenn man den ersten Tag wieder in die Arbeit gehen kann, darf man zudem nicht vergessen, sich bei der Verwaltung (Personalstelle) „gesund zu melden“. Ein kurzer Anruf, dass man wieder im Dienst ist, reicht aus.
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{{exp4|Flexitage nehmen?|
Erst einmal: Was ist überhaupt ein Flexitag? Neben der gleitenden Arbeitszeit ist er eine weitere Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung an der AdBK. Der Flexitag soll punktuell ermöglichen, dass man auch an Tagen mit anderweitigen Verpflichtungen seine Arbeitsleistung erbringen kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Flexitagen ist, dass man in den eigenen Aufgabenbereich gut eingearbeitet ist, die Aufgaben auch von zu Hause aus erledigen kann und die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass an dem betreffenden Tag die jeweilige Sollarbeitszeit voraussichtlich erbracht wird. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt den unmittelbaren Vorgesetzen, welche auch die Flexitage bewilligen. Ein Antrag auf einen Flexitag darf grundsätzlich höchstens einmal in jeder Arbeitswoche und frühestens 14 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme gestellt werden. Ein Flexitag kann nicht an Arbeitstagen genommen werden, die eine persönliche Anwesenheit in der Dienststelle erfordern. Weitere Infos zum Flexitag auf der Homepage der AdBK unter: Akademie /Intern /Personal /Dienstvereinbarung Flexitage
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{{exp4|Anleitungen, Anträge, Informationen und Formulare|
{{exp4|Anleitungen, Anträge, Informationen und Formulare|
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Für Papierdokumente, die entsorgt werden sollen und persönliche Daten enthalten, stehen auf dem Campus drei Aktenvernichter zur Verfügung: Einer in der Verwaltung, einer im Kopierraum des Theorietraktes und einer in der Teeküche des Ausweichpavillons (ganz unten im Campus).  
Für Papierdokumente, die entsorgt werden sollen und persönliche Daten enthalten, stehen auf dem Campus drei Aktenvernichter zur Verfügung: Einer in der Verwaltung, einer im Kopierraum des Theorietraktes und einer in der Teeküche des Ausweichpavillons (ganz unten im Campus).  
Da hier nur die allerwichtigsten Grundsätze kurz angeschnitten werden können, soll auf die Fortbildungen zum Datenschutz verwiesen werden, die in regelmäßigen Abständen an der AdBK stattfinden, und auf den Datenschutzbeauftragten der AdBK, der sehr gerne Auskunft zu weiteren Fragen erteilt (datenschutz@adbk-nuernberg.de).
Da hier nur die allerwichtigsten Grundsätze kurz angeschnitten werden können, soll auf die Fortbildungen zum Datenschutz verwiesen werden, die in regelmäßigen Abständen an der AdBK stattfinden, und auf den Datenschutzbeauftragten der AdBK, der sehr gerne Auskunft zu weiteren Fragen erteilt (datenschutz@adbk-nuernberg.de).
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{{exp3|Wie geht…|
{{exp4|Urlaub beantragen?|
Grundsätzlich kann Erholungsurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit beantragt werden (Ausnahmen sind evtl. möglich).
Einen Urlaubsantrag bekommt man entweder im Sekretariat oder man lädt sich diesen von der Homepage der AdBK unter „Akademie / Intern / Personal / Urlaubsantrag MitarbeiterInnen“ oder von der Cloud herunter. Nach Ausfüllen des Antrags sollte er zur Genehmigung im Sekretariat abgegeben werden. Sollten keine dienstlichen Gründe dagegensprechen, werden Urlaubsanträge in der Regel auch relativ kurzfristig genehmigt.
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{{exp4|Krank melden?|
Wenn man so krank ist, dass man seinen Dienst an der AdBK nicht ableisten kann, meldet man sich so früh wie möglich (ab 06:30 Uhr möglich) in der Verwaltung krank. Wenn man schon absehen kann, wie lange die Erkrankung wohl dauert, sollte man das am besten gleich mit durchgeben. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest am 4. Tag notwendig. Der Personalstelle ist Bescheid zu geben, wie lange die Krankheit dauert und ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Arzt übermittelt wurde. Wenn man den ersten Tag wieder in die Arbeit gehen kann, darf man zudem nicht vergessen, sich bei der Verwaltung (Personalstelle) „gesund zu melden“. Ein kurzer Anruf, dass man wieder im Dienst ist, reicht aus.
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{{exp4|Flexitage nehmen?|
Erst einmal: Was ist überhaupt ein Flexitag? Neben der gleitenden Arbeitszeit ist er eine weitere Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung an der AdBK. Der Flexitag soll punktuell ermöglichen, dass man auch an Tagen mit anderweitigen Verpflichtungen seine Arbeitsleistung erbringen kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Flexitagen ist, dass man in den eigenen Aufgabenbereich gut eingearbeitet ist, die Aufgaben auch von zu Hause aus erledigen kann und die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss sichergestellt sein, dass an dem betreffenden Tag die jeweilige Sollarbeitszeit voraussichtlich erbracht wird. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, obliegt den unmittelbaren Vorgesetzen, welche auch die Flexitage bewilligen. Ein Antrag auf einen Flexitag darf grundsätzlich höchstens einmal in jeder Arbeitswoche und frühestens 14 Tage vor der geplanten Inanspruchnahme gestellt werden. Ein Flexitag kann nicht an Arbeitstagen genommen werden, die eine persönliche Anwesenheit in der Dienststelle erfordern. Weitere Infos zum Flexitag auf der Homepage der AdBK unter: Akademie /Intern /Personal /Dienstvereinbarung Flexitage
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Version vom 2. Oktober 2024, 11:13 Uhr